Wir stehen zu unserer liechtensteinischen Verfassung, welche in der heutigen Form 2003 von 64,3% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen wurde.
Der Landtag (Das Parlament): Im dualistisch konzipierten Staatswesen des Fürstentums Liechtenstein nimmt der Landtag die wichtige Funktion des gesetzmässigen Organs der Gesamtheit der Landesangehörigen ein. Der liechtensteinische Landtag wird direkt vom Volk im Proporzwahlsystem gewählt. Der Wahlkreis Oberland stellt 15 Abgeordnete, der Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete. Der Landtag wird vom Fürsten einberufen und geschlossen. Dem Fürsten steht auch das Recht zu, das Parlament aus erheblichen Gründen aufzulösen.